Verständigung zwischen Arzt und Eltern

Welche Sprachkenntnisse kann ich bei meinem (Narkose-)Arzt voraussetzen?

Die einzige in Deutschland verbindliche Sprache ist Deutsch.

Um in Deutschland als Arzt arbeiten zu dürfen, müssen Ärzte, die aus anderen Staaten nach Deutschland gekommen sind, das Sprachniveau „B2“ (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) nachweisen können. Zur Durchführung von Informations- und Aufklärungsgesprächen ist das Sprachniveau „C1“ erforderlich.
 
 
Welche Sprachkenntnisse sind bei den Eltern (Sorgeberechtigten) oder beim Patienten erforderlich, um ein ärztliches Informations- und Aufklärungsgespräch führen zu können (wenn Deutsch nicht die Muttersprache ist)?


Bei Notfällen oder bei einem Termin beim Kinderarzt, Hausarzt oder Zahnarzt wegen einer akuten Erkrankung können elementare Deutsch-Kenntnisse („A1“ oder „A2“) oftmals ausreichen.
Um ein Informations- und Aufklärungsgespräch vor einer Narkose führen zu können, ist bei den Eltern, dem Patienten oder bei einem Übersetzer das Sprachniveau „B2“ (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) erforderlich.
Bei Gehörlosigkeit oder starker Schwerhörigkeit – und Beherrschung der Gebärdensprache – wäre ein Gebärdendolmetscher mit diesem Sprachniveau („B2“) hinzuzuziehen.

Vom Arzt ist zu berücksichtigen, dass die deutsche Rechtsprechung folgendes Prinzip entwickelt hat:
Nur wenn eine ordnungsgemäße Aufklärung erfolgen konnte, können die Eltern bzw. der Patient wirksam in den Eingriff bzw. die Narkose einwilligen. Und nur dann kann der Eingriff bzw. die Narkose vom Arzt durchgeführt werden.

Der Arzt entscheidet beim Gespräch mit den Eltern bzw. dem Patienten, ob die Sprachkenntnisse eine ausreichende Verständigung ermöglichen. Wenn ein Übersetzer hinzugezogen wird, muss sich der Arzt davon überzeugen, dass mit seiner Hilfe eine ausreichende Verständigung ermöglicht wird.

Manche Eltern oder Patienten, die sich teilweise sehr um das Erlernen der deutschen Sprache bemühen, erleben es als abwertend oder bevormundend, wenn der Arzt auf der Unterstützung durch einen fachkundigen Übersetzer besteht. Um alle wichtigen Informationen verstehen zu können, sind jedoch besonders gute Deutschkenntnisse nötig. Und durch Stress am Tag des Aufklärungsgesprächs können die Möglichkeiten des Sprachverständnisses zusätzlich eingeschränkt sein; und die meisten Eltern bzw. Patienten sind bei einem solchen Gespräch gestresst!
Für die Sicherheit des Patienten ist eine ausreichende Verständigung jedoch unabdingbar. Und der Arzt muss gegebenenfalls beweisen können, dass die Aufklärung zum Eingriff oder zur Narkose verstanden wurde.
Insbesondere im ambulanten Bereich ist das Hinzuziehen einer sprachkundigen Person in der Verantwortung der Eltern bzw. des Patienten. Falls dadurch Kosten entstehen, sind diese von den Eltern bzw. vom Patienten zu tragen.

Das Sprachniveau „B2“ aus dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen beinhaltet:
B2„Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.“

Bei Aufklärung mit einem Übersetzer ist ein Aufklärungsgespräch mit dem Anästhesisten einige Tage vor dem Eingriff empfehlenswert. Auch am OP-Tag muss ein Übersetzer (notfalls telefonisch) verfügbar sein, um die Nahrungskarenz (Nüchternheit) überprüfen zu können, Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand stellen zu können bzw. nach dem Eingriff Verhaltensregeln erklären zu können.

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