Eine kurze Begebenheit, die ich vor einigen Tagen erlebt habe, ist der Anlass, heute einen Beitrag zum Thema „Aua“ zu schreiben.
Die kleine Antonia liegt im Ruheraum einer zahnärztlichen Praxis auf einem Kinderbett und schläft – nachdem vorher eine Stunde lang ihre kariösen Zähne mit Füllungen und Milchzahnkronen versorgt wurden. Der Eingriff und die Narkose sind komplikationslos verlaufen. Ein Milchzahn konnte nicht erhalten werden und wurde von der Zahnärztin während der Narkosebehandlung entfernt. Dazu hat sie bei Antonia eine örtliche Betäubung (Lokalanästhesie) eingespritzt.
Antonias Eltern sind bei ihr im Ruheraum und warten darauf, dass sie nach der Narkose wieder aufwacht. Nach einer halben Stunde bewegt sich Antonia und macht die Augen auf. Ihre Mutter spricht sie an und Antonia reagiert müde. Nach weiteren zehn Minuten fängt Antonia an zu weinen und schluchzt laut: „Aua, aua, aua.“ Ihre Mutter wendet sich besorgt an die Mitarbeiterin im Ruheraum und verlangt nach einem Schmerzmittel für Antonia.
Ich gehe zur Mutter und erkläre ihr, wie ich die Situation einschätze:
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