Welche Sprachkenntnisse kann ich bei meinem (Narkose-)Arzt voraussetzen?
Die einzige in Deutschland verbindliche Sprache ist Deutsch.
Um in Deutschland als Arzt arbeiten zu dürfen, müssen Ärzte, die aus anderen Staaten nach Deutschland gekommen sind, das Sprachniveau „B2“ (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) nachweisen können. Zur Durchführung von Informations- und Aufklärungsgesprächen ist das Sprachniveau „C1“ erforderlich.
Welche Sprachkenntnisse sind bei den Eltern (Sorgeberechtigten) oder beim Patienten erforderlich, um ein ärztliches Informations- und Aufklärungsgespräch führen zu können (wenn Deutsch nicht die Muttersprache ist)?
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